Annahme von unbelastetem Bauschutt und unbelastetem Boden
Für alle Bauschutt-Artikel gilt:
1. Zuordnungswerte < Z 1.2 LAGA Bauschutt (2003) in Feststoff und Eluat einhaltend
2. Für jeglichen Erdaushub gilt < Z 1.2 TR Boden (2004) in Feststoff und Eluat einhaltend
3. Stückgröße max. 0,8m x 0,8m x 0,4m
4. Bauschutt ohne bindige Bodenanteile
5. Vor der Anlieferung wird eine Deklarationsanalytik verlangt.
Betonteile ohne Bewehrung |
Betonteile mit Bewehrung |
Betonteile in Übergröße ohne Bewehrung bei Maßen über 0,8m x0,8m x 0,4m |
Betonteile in Übergröße mit Bewehrung bei Maßen über 0,8m x0,8m x 0,4m |
Reines Ziegelmauerwerk und Dachziegel, Natursteine, Naturwerksteine |
Gemischter mineralischer Bauschutt aus Hoch- und Tiefbau; Bimssteinmauerwerk, Bruchsteinmauerwerk, Dachschiefer, Steinzeugrohre, Betonrohre, Betondachpfannen, sonstige mineralische Baustoffe (Keine Stoffe auf Gipsbasis, keine Ytong-Steine usw. |
Fliesen, Sanitärkeramik |
Unbelasteter, bituminöser Straßenaufbruch bei Maßen über 0,8m x 0,8m x 0,4m < 25mg PAK |
Gasbeton Stückgröße max. 0,8m x 0,8m x 0,4m |
Fräsgut teerfrei < 25mg PAK |
Erdaushub aufbereitbar, TR Boden Z0 Feststoff und Eluat einhaltend |
Erdaushub aufbereitbar TR Boden < Z 1.2 Feststoff und Eluat einhaltend < 10 % Fremdstoffe |
Mutterboden |