Annahme von unbelastetem Bauschutt und unbelastetem Boden

Für alle Bauschutt-Artikel gilt:
1. Zuordnungswerte < Z 1.2 LAGA Bauschutt (2003) in Feststoff und Eluat einhaltend
2. Für jeglichen Erdaushub gilt < Z 1.2 TR Boden (2004) in Feststoff und Eluat einhaltend
3. Stückgröße max. 0,8m x 0,8m x 0,4m
4. Bauschutt ohne bindige Bodenanteile
5. Vor der Anlieferung wird eine Deklarationsanalytik verlangt.

Betonteile ohne Bewehrung

Betonteile mit Bewehrung

Betonteile in Übergröße ohne Bewehrung bei Maßen über 0,8m x0,8m x 0,4m

Betonteile in Übergröße mit Bewehrung bei Maßen über 0,8m x0,8m x 0,4m

Reines Ziegelmauerwerk und Dachziegel, Natursteine, Naturwerksteine

Gemischter mineralischer Bauschutt aus Hoch- und Tiefbau; Bimssteinmauerwerk, Bruchsteinmauerwerk, Dachschiefer, Steinzeugrohre, Betonrohre, Betondachpfannen, sonstige mineralische Baustoffe (Keine Stoffe auf Gipsbasis, keine Ytong-Steine usw.

Fliesen, Sanitärkeramik

Unbelasteter, bituminöser Straßenaufbruch bei Maßen über 0,8m x 0,8m x 0,4m < 25mg PAK

Gasbeton Stückgröße max. 0,8m x 0,8m x 0,4m

Fräsgut teerfrei < 25mg PAK

Erdaushub aufbereitbar, TR Boden Z0 Feststoff und Eluat einhaltend

Erdaushub aufbereitbar TR Boden < Z 1.2 Feststoff und Eluat einhaltend < 10 % Fremdstoffe

Mutterboden